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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Nutzung von Subdomains, Lizenzpaketen und optionalen Einbindungen
unter einfachbegeistert.com und simpleexcited.com
Stand: 01.03.2026

§ 1 – Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Lizenzverträge über die Nutzung von Subdomains, Sprachversionen und optionalen Einbindungen, bereitgestellt durch:

Sven Neumann
Steinfurter Straße 16
21529 Kröppelshagen
Deutschland
E-Mail: mail@einfachbegeistert.com

(nachfolgend „Lizenzgeber“).

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend „Lizenznehmer“). Eine Nutzung durch Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist ausgeschlossen.

Mit Vertragsschluss bestätigt der Lizenznehmer ausdrücklich seine Unternehmereigenschaft und seine gewerbliche Tätigkeit. Ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB besteht nicht, da es sich um einen Vertrag zwischen Unternehmern handelt.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Lizenznehmers werden nur Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Lizenzgeber ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 – Gegenstand der Lizenz

Der Lizenzgeber stellt autorisierten Vertriebspartnern der PM-International AG personalisierte Subdomains (z. B. name.einfachbegeistert.com, name.simpleexcited.com) zur Verfügung.

Die Subdomains enthalten technisch gespiegelte, inhaltlich unveränderbare Versionen der Inhalte von einfachbegeistert.com. Der Lizenznehmer erhält kein Recht zur inhaltlichen Veränderung.

Die Subdomain ist mit der individuellen Partnernummer (TP-ID) sowie einer hinterlegten E-Mail-Adresse verknüpft.

Optional kann der Lizenznehmer im Rahmen der Subdomain freiwillig folgende personalisierte Inhalte bereitstellen:

  • ein persönliches Profilbild (Foto),
  • seinen Namen sowie einen persönlichen Vorstellungstext (nachfolgend „Bio“) in einem vom Lizenzgeber technisch vorgegebenen Rahmen (z. B. Zeichenbegrenzung, Darstellungsformat),
  • eine Telefonnummer zur Verlinkung eines WhatsApp-Kontakts,
  • Verlinkungen zu eigenen Social-Media-Profilen.

(nachfolgend zusammenfassend „Nutzereigene Inhalte“).

Der Lizenznehmer ist für sämtliche nutzereigenen Inhalte vollumfänglich und allein verantwortlich. Dies umfasst insbesondere die Richtigkeit, Zulässigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Konformität der Angaben – einschließlich der Einhaltung datenschutzrechtlicher, persönlichkeitsrechtlicher, urheberrechtlicher und wettbewerbsrechtlicher Vorgaben sowie der jeweils geltenden Richtlinien der PM-International AG.

Der Lizenznehmer sichert zu, dass er zur Nutzung des bereitgestellten Bildmaterials berechtigt ist und Rechte Dritter (insbesondere Bildrechte, Recht am eigenen Bild gemäß §§ 22, 23 KUG, Urheberrechte) nicht verletzt werden.

Eine inhaltliche Prüfung oder Überwachung der nutzereigenen Inhalte durch den Lizenzgeber erfolgt nicht. Der Lizenzgeber ist hierzu auch nicht verpflichtet. Das Fehlen einer Prüfung oder Beanstandung stellt keine Billigung oder Genehmigung der nutzereigenen Inhalte dar.

Sämtliche Rechte an Inhalten, Struktur, Layout, Quellcode, Texten, Grafiken, Zeichnungen, Whiteboard-Filmen, Videos, Animationen, Konzepten und Darstellungsformen verbleiben uneingeschränkt beim Lizenzgeber. Der Lizenznehmer erhält ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht, beschränkt auf die Laufzeit des Lizenzvertrages.

Die Lizenz dient ausschließlich der vertrieblichen Nutzung im Rahmen der jeweils geltenden Richtlinien der PM-International AG.

§ 3 – Inhaltshoheit über nutzereigene Inhalte

Dem Lizenzgeber obliegt die uneingeschränkte Inhaltshoheit über sämtliche auf der Subdomain veröffentlichten Inhalte, einschließlich aller nutzereigenen Inhalte im Sinne von § 2. Der Lizenzgeber ist jederzeit und ohne Angabe von Gründen berechtigt, nutzereigene Inhalte zu prüfen.

Der Lizenzgeber ist berechtigt, nutzereigene Inhalte jederzeit und ohne vorherige Ankündigung ganz oder teilweise zu sperren, zu entfernen oder zurückzuweisen, wenn:

  • konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften vorliegen (insbesondere gegen Datenschutz-, Urheber-, Persönlichkeits-, Marken- oder Wettbewerbsrecht),
  • die Inhalte gegen diese AGB oder die jeweils geltenden Richtlinien der PM-International AG verstoßen,
  • die Inhalte anstößig, diskriminierend, verleumderisch, irreführend oder in sonstiger Weise geeignet sind, das Ansehen des Lizenzgebers, der PM-International AG oder Dritter zu schädigen,
  • die Inhalte unzulässige Werbung, unzutreffende Heilversprechen, irreführende Aussagen oder nicht autorisierte Produktdarstellungen enthalten,
  • das Bildmaterial qualitativ ungeeignet ist oder nicht den vom Lizenzgeber vorgegebenen technischen oder inhaltlichen Anforderungen entspricht,
  • behördliche oder gerichtliche Anordnungen dies erfordern,
  • dies aus sonstigen sachlichen Gründen zum Schutz des Gesamtsystems, der übrigen Lizenznehmer oder der Integrität der Plattform erforderlich ist.

Die Sperrung oder Entfernung nutzereigener Inhalte nach Absatz 2 erfolgt nach billigem Ermessen des Lizenzgebers. Sofern nicht eine sofortige Sperrung zur Abwehr erheblicher Nachteile, aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnungen geboten ist, wird der Lizenzgeber den Lizenznehmer unverzüglich über die Sperrung oder Entfernung und deren Gründe in Textform informieren.

Im Falle einer Sperrung wird der Lizenzgeber dem Lizenznehmer eine angemessene Frist zur Abhilfe oder Stellungnahme einräumen. Die Frist beträgt in der Regel fünf (5) Werktage, kann jedoch bei schwerwiegenden oder offensichtlichen Verstößen verkürzt oder ganz entfallen.

Kommt der Lizenznehmer einer berechtigten Aufforderung zur Abhilfe nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, ist der Lizenzgeber berechtigt, die betreffenden nutzereigenen Inhalte dauerhaft zu entfernen. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen ist der Lizenzgeber darüber hinaus berechtigt, die gesamte Subdomain zu sperren und den Lizenzvertrag außerordentlich zu kündigen.

Die Zahlungspflicht des Lizenznehmers bleibt von einer Sperrung oder Entfernung nutzereigener Inhalte, die auf einem vom Lizenznehmer zu vertretenden Grund beruht, unberührt. Ein Anspruch auf Schadensersatz oder Minderung der Lizenzgebühr besteht insoweit nicht.

Der Lizenznehmer hat keinen Anspruch auf Veröffentlichung oder Wiederherstellung gesperrter oder entfernter nutzereigener Inhalte. Ebenso besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Darstellungsform oder Platzierung der nutzereigenen Inhalte innerhalb der Subdomain.

Der Lizenzgeber ist berechtigt, jederzeit allgemeine inhaltliche Richtlinien für nutzereigene Inhalte zu erlassen, zu ändern oder zu ergänzen. Der Lizenznehmer wird über Änderungen in Textform informiert und hat bestehende nutzereigene Inhalte innerhalb einer angemessenen Frist entsprechend anzupassen.

§ 4 – Lizenzmodelle und Leistungsumfang

Die Lizenz kann als Einzellizenz, Bundle-Lizenz oder erweitertes Lizenzpaket abgeschlossen werden.

Maßgeblich ist ausschließlich der beim Vertragsschluss gebuchte Leistungsumfang.

Ein Anspruch auf zusätzliche Leistungen besteht nur bei entsprechender Buchung und gesonderter Vereinbarung.

§ 5 – Systemhoheit, Lizenzvergabe und Widerruf

Die Lizenzvergabe erfolgt im Rahmen eines geschlossenen Systems.

Ein Anspruch auf Vergabe, Fortbestand oder Wiederzuteilung einer bestimmten Subdomain besteht nicht.

Eine Exklusivität hinsichtlich der Subdomain oder der Inhalte wird nicht zugesichert.

Der Lizenzgeber ist berechtigt, Lizenzen zu ändern, einzuschränken oder zu widerrufen, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor bei:

  • Vorgaben oder Auflagen der PM-International AG,
  • Verstößen gegen diese AGB,
  • Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere Wettbewerbs-, Marken- oder Datenschutzrecht,
  • compliance-relevanten Anforderungen, die sich aus gesetzlichen Verpflichtungen oder behördlichen Anordnungen ergeben.

Vor einem Widerruf oder einer Einschränkung der Lizenz wird der Lizenzgeber den Lizenznehmer – soweit zumutbar – unter Setzung einer angemessenen Frist zur Abhilfe auffordern, es sei denn, die sofortige Einschränkung ist zur Abwehr erheblicher Nachteile oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen geboten.

Eine Übertragung, Unterlizenzierung oder wirtschaftliche Verwertung der Lizenz durch den Lizenznehmer ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers unzulässig.

§ 6 – Laufzeit, Verlängerung und Kündigung

Die Lizenzlaufzeit beträgt zwölf (12) Monate ab Vertragsschluss.

Erfolgt keine Kündigung spätestens dreißig (30) Tage vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit, verlängert sich die Lizenz automatisch um weitere zwölf (12) Monate zu den zum Zeitpunkt der Verlängerung gültigen Konditionen. Der Lizenzgeber wird den Lizenznehmer rechtzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist auf die bevorstehende automatische Verlängerung hinweisen.

Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt).

Eine ordentliche Kündigung während der laufenden Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.

§ 7 – Zahlungsbedingungen

Die Lizenzgebühr ist – je nach gewähltem Zahlungsmodell – monatlich oder jährlich im Voraus zu entrichten. Der jeweilige Fälligkeitstag ergibt sich aus dem Lizenzvertrag.

Bei jährlicher Zahlung erfolgt die vollständige Vorauszahlung für zwölf (12) Monate.

Preise verstehen sich als Bruttobeträge inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern anwendbar.

Stufenmodell bei Zahlungsverzug:

Stufe 1 – Vorübergehende Sperrung: Ist die fällige Lizenzgebühr nach Ablauf von dreißig (30) Tagen ab dem Fälligkeitstag nicht vollständig beim Lizenzgeber eingegangen, ist der Lizenzgeber berechtigt, die Subdomain des Lizenznehmers unverzüglich und ohne weitere Mahnung vorübergehend auf „nicht erreichbar“ zu stellen.

Stufe 2 – Außerordentliche Kündigung: Erfolgt auch innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach der vorübergehenden Sperrung kein vollständiger Zahlungsausgleich, ist der Lizenzgeber berechtigt, den Lizenzvertrag außerordentlich fristlos zu kündigen. Mit Zugang der Kündigung wird die Subdomain einschließlich aller nutzereigenen Inhalte dauerhaft gelöscht.

§ 8 – Urheberrechtsschutz, Unterlassung und Vertragsstrafe

Sämtliche Inhalte der Subdomain sind urheberrechtlich und ggf. durch gewerbliche Schutzrechte geschützt. Sämtliche Rechte verbleiben ausschließlich beim Lizenzgeber.

Dem Lizenznehmer ist ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers jede Form der Vervielfältigung, Verwertung oder Weiterverbreitung geschützter Inhalte untersagt.

Bei schuldhaften Verstößen ist der Lizenzgeber berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe zu verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben ausdrücklich unberührt.

Technische Schutzmaßnahmen: Der Lizenzgeber setzt zum Schutz seiner urheberrechtlich geschützten Inhalte technische Schutzmaßnahmen ein, darunter digitale Wasserzeichen, steganografische Markierungen und automatisierte Überwachungssysteme.

§ 9 – Nutzereigene Inhalte, externe Einbindung und Freistellung

Der Lizenznehmer stellt den Lizenzgeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der vom Lizenznehmer bereitgestellten nutzereigenen Inhalte oder externer Verlinkungen gegen den Lizenzgeber geltend gemacht werden. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

§ 10 – Haftung

Der Lizenzgeber haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Die Haftung ist – außer bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit – auf die im jeweiligen Vertragsjahr gezahlte Lizenzgebühr begrenzt.

§ 11 – Verfügbarkeit und Gewährleistung

Der Lizenzgeber bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Subdomain. Ein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeitsquote besteht nicht.

Kurzzeitige Unterbrechungen aufgrund von Wartungsarbeiten, Updates oder technischen Anpassungen stellen keinen Mangel dar.

§ 12 – Höhere Gewalt

Bei Ereignissen höherer Gewalt ist der Lizenzgeber für die Dauer und im Umfang der Auswirkungen von Leistungspflichten befreit.

Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als drei (3) Monate an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit einer Frist von vierzehn (14) Tagen zu kündigen.

§ 13 – Verjährung

Ansprüche des Lizenznehmers verjähren innerhalb von zwölf (12) Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

Abweichend gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für Ansprüche wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen, Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 14 – Datenschutz

Der Lizenzgeber verarbeitet personenbezogene Daten des Lizenznehmers ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung und -verwaltung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

§ 15 – Abtretungsverbot

Die Abtretung von Ansprüchen des Lizenznehmers an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Lizenzgebers zulässig. § 354a HGB bleibt unberührt.

§ 16 – Änderungen der AGB

Der Lizenzgeber behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist.

Der Lizenznehmer wird über Änderungen mindestens dreißig (30) Tage vor deren Inkrafttreten in Textform informiert. Widerspricht der Lizenznehmer nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen.

§ 17 – Gerichtsstand und anwendbares Recht

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Lizenzgebers, sofern der Lizenznehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

§ 18 – Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

§ 19 – Streitbeilegung

Der Lizenzgeber ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, da sich das Angebot ausschließlich an Unternehmer richtet.

Kröppelshagen, den 01.03.2026
Sven Neumann – Lizenzgeber

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